Ambulante Pflege

In Situationen, in denen Ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird, bieten wir Ihnen ganzheitliche Betreuung von der Grundpflege bis zu stützenden Gesprächen unter anderem durch folgende Pflegeversicherungsleistungen:

  • Hilfe bei der Grundpflege (Waschen, An- und Auskleiden, Betten, Lagern)
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Einkauf, Waschen der Wäsche, Mahlzeitenzubereitung, etc.)
  • Mobilisation und Förderung der Eigeninitiative
  • Inkontinenzversorgung
  • Begleitung von Arztbesuchen
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung pflegender Angehöriger – Verhinderungspflege
  • Sterbebegleitung
  • Angehörigenschulungen
  • maßgeschneiderte Betreuungsleistungen für z.B. dementiell Erkrankte nach § 45 a SGB XI

Die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche oder private Pflegeversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ergänzend eine Kostenerstattung durch die Gemeinde erfolgen. Für einen begrenzten Zeitraum werden die Leistungen Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung nach Krankenhausaufenthalt auch durch die Krankenkasse finanziert.

„Gerne informieren wir Sie individuell und kostenlos über alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung. Dabei bieten wir Ihnen ein großes Leistungsspektrum, das nahezu keine Wünsche offen lässt.“

Behandlungspflege

Wir bieten sämtliche Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung nach SGB V an. Unsere Leistungen der modernen und professionellen Krankenpflege finden immer in enger Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden (Haus-)arzt statt. Zu den Verrichtungen gehören unter anderem:

  • Injektionen
  • Verbände und Wundversorgung, modernes Wundmanagement
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • PEG-Versorgung
  • Katheterlegung, Katheterpflege sowie die Versorgung von Suprapubischen Kathetern (SPK)
  • Stomaversorung
  • Tracheostomaversorgung
  • NEU: Allgemeine ambulante Palliativversorgung

Die Kosten für die Behandlungspflege werden von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht besteht, ist darüber hinaus für die ersten Behandlungstage eine Zuzahlung, die direkt durch Ihre Versicherung erhoben wird, zu erstatten.

Sie möchten mehr wissen?

Hier finden Sie weitere Informationen über unser Pflegeleitbild, Qualität und Qualifikation sowie über unser Team:
Bahnhofstr. 23, 26180 Rastede

Montag – Donnerstag 
08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Mitgliedschaften
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