Ambulante Pflege
In Situationen, in denen Ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird, bieten wir Ihnen ganzheitliche Betreuung von der Grundpflege bis zu stützenden Gesprächen unter anderem durch folgende Pflegeversicherungsleistungen:
- Hilfe bei der Grundpflege (Waschen, An- und Auskleiden, Betten, Lagern)
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
- hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Einkauf, Waschen der Wäsche, Mahlzeitenzubereitung, etc.)
- Mobilisation und Förderung der Eigeninitiative
- Inkontinenzversorgung
- Begleitung von Arztbesuchen
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung pflegender Angehöriger – Verhinderungspflege
- Sterbebegleitung
- Angehörigenschulungen
- maßgeschneiderte Betreuungsleistungen für z.B. dementiell Erkrankte nach § 45 a SGB XI
Die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche oder private Pflegeversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ergänzend eine Kostenerstattung durch die Gemeinde erfolgen. Für einen begrenzten Zeitraum werden die Leistungen Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung nach Krankenhausaufenthalt auch durch die Krankenkasse finanziert.
Behandlungspflege
Wir bieten sämtliche Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung nach SGB V an. Unsere Leistungen der modernen und professionellen Krankenpflege finden immer in enger Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden (Haus-)arzt statt. Zu den Verrichtungen gehören unter anderem:
- Injektionen
- Verbände und Wundversorgung, modernes Wundmanagement
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Medikamentengabe und -überwachung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände
- PEG-Versorgung
- Katheterlegung, Katheterpflege sowie die Versorgung von Suprapubischen Kathetern (SPK)
- Stomaversorung
- Tracheostomaversorgung
- NEU: Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Die Kosten für die Behandlungspflege werden von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht besteht, ist darüber hinaus für die ersten Behandlungstage eine Zuzahlung, die direkt durch Ihre Versicherung erhoben wird, zu erstatten.
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Montag – Donnerstag
08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr